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Man unterscheidet grundsätzlich zwischen echten und unechten Vermögensschäden.
Ein echter Vermögensschaden oder auch reiner Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem weder eine Person noch eine Sache geschädigt wurde. Echte Vermögensschäden werden über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert, Personen- und Sachschäden im Gegensatz hierzu über die Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Schadensersatzansprüche bei Inanspruchnahme von Dritten. Die Leistungen der Versicherung sind:
Diese Leistung der Haftpflichtversicherung wird auch passive Rechtsschutzversicherung genannt.
Schäden können wie unter „Leistungen“ geschrieben mit einer Zahlung aber auch mit einer Ablehnung des Haftungsanspruches reguliert werden. Ein gutes Beispiel hierfür ist in unserer Agentur eingetreten:
Nach Abschluss eines Hausverkaufs durch einen Immobilienmakler verstarb die Verkäuferin.
Die Erben verklagten diesen dann auf Schadensersatz, da er das Haus angeblich zu günstig verkauft hätte. Der Streitwert belief sich auf 80.000,- €. Da es sich um einen echten Vermögensschaden handelt war hierfür die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zuständig. Vor Gericht wurde bestätigt, dass der Immobilienmakler den Marktwert richtig ermittelt hatte und auch sonst keinen Fehler bzw. Verstoß begangen hat.
Die Versicherung trug alle Kosten die nicht der Klageseite auferlegt werden konnten, dies waren ca. 7.000,- €.
Aus diesem Beispiel wird deutlich dass man die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auch benötigt, wenn man keine Fehler macht. Es reicht, dass einem der Fehler vorgeworfen wird.
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