Cyber - Versicherung

Über 50 Mrd. € Schadenssumme durch Cyberkriminalität.

Inkl. umfassender Serviceleistungen.

Definition

Die Cyber-Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Angriffen aus dem Internet. Sie schützt nicht nur vor den Folgen von Cyber-Kriminalität sondern deckt auch Schäden ab, die durch unterschiedliche IT-Sicherheitsvorfälle entstehen können.

Leistungen

Die Cyberversicherung besteht aus drei Bausteinen:

Ihre Vorteile bei uns

Die Cyberversicherung wird bei uns in Ihre bestehenden Versicherungen inkludiert.

Die Eigenschäden als Baustein in der Betriebsinhaltsversicherung und die Drittschäden als Baustein in der Betriebshaftpflichtversicherung. Somit können Sie wählen ob Sie nur die Drittschäden absichern oder auch Ihre Eigenschäden.

Schadenbeispiele

Ein Mitarbeiter eines Maklerbüros recherchiert auf einer Website, kann jedoch nicht erkennen, dass sie manipuliert ist. Ein Computervirus dringt in das Firmennetzwerk ein, infiziert alle Endgeräte. Sämtliche Kunden- und Termindateien werden zerstört, der Außendienst kann keine Termine mehr wahrnehmen. Zudem werden Geschäftspartner via E-Mail infiziert und geschädigt. Die Wiederherstellung der IT und die Betriebsunterbrechung verursachten Kosten in Höhe von 6.500 Euro und werden über den Cyberbaustein in der Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt. Die Abwehrkosten sowie die Haftpflichtansprüche der geschädigten Geschäftspartner in Höhe von 15.000 Euro werden durch den Cyberbaustein in der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.

Ein Mitarbeiter eines Hausverwaltungsbüros erhält eine E-Mail mit einem zunächst unauffälligen, jedoch infizierten Anhang. Beim Öffnen lädt sich unbemerkt ein Trojaner in das Firmennetzwerk. Der Trojaner späht sensible Mandantendaten aus und übermittelt diese an Cyberkriminelle. Nach Bekanntwerden des Datenlecks müssen die betroffenen Mandanten auf Grund gesetzlicher Vorschriften informiert werden. Im Anschluss wird die Kanzlei von den geschädigten Mandanten angezeigt und verklagt. Es droht ein hohes Bußgeld. Für die Bereinigung der infizierten Systeme entstanden dem Unternehmen Kosten von 2.500 Euro, welche die Cyberversicherung im Rahmen des Cyberbausteins in der Betriebsinhaltsversicherung übernommen hat. Die Benachrichtigungskosten und die Haftpflichtansprüche der geschädigten Mandanten in Höhe von insgesamt 3.000 Euro wurden über den Cyberbaustein in der Betriebshaftpflichtversicherung geregelt. In dem Bußgeldverfahren wird das Unternehmen von einem versierten Fachanwalt vertreten, der das Bußgeld abwenden kann. Die Gewerbe-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten des Verfahrens.